DNA-Spuren auf dem Klebeband Überfälle auf Seniorinnen: Landgericht verurteilt 64-Jährigen zu 92 Monaten Haft VON STEFFEN KOLLER Bremen – Er hat bereits einen Menschen getötet und dafür eine lebenslange Haftstrafe bekommen. Jetzt muss ein 64-Jähriger erneut ins Gefängnis. Am Dienstag hat das Bremer Landgericht den Mann wegen zweifachen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten (92 Monaten) verurteilt. Der Prozess dauerte 68 Verhandlungstage. Gleich zu Beginn der Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter Thorsten Prange deutlich, dass man es mit einem besonderen Verfahren zu tun hatte. Ungewöhnlich war dabei nicht nur die fast zweijährige Beweisaufnahme. Auch, dass es letztlich lediglich Indizien waren, die zur Verurteilung des Angeklagten führten, hob der Richter hervor. Doch diese ließen keine Zweifel an der Täterschaft des Mannes, der im Januar 2016 und November 2017 zwei jeweils über 90-jährige Frauen an ihrer Wohnungstür überfiel und versuchte, brutal auszurauben. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der heute 64-Jährige zunächst eine damals 92 Jahre alte Seniorin in Bahnhofsnähe abgepasst, in ihre Wohnung gedrängt und dort versucht hatte, sie auszurauben. Dazu fesselte er die Rentnerin nach Auffassung der Kammer an einen Sessel, durchwühlte ihre Brieftasche und floh schließlich ohne Beute. Es sollte das Klebeband sein, welches lange Zeit im Fokus der Beweisaufnahme stand und am Ende zum entscheidenden Puzzleteil im Prozess wurde. An Resten eben jenes Klebebandes fanden Ermittler DNA-Spuren des Angeklagten. Wie im zweiten Fall, der sich mehr als anderthalb Jahre später ereignete, rückte das Erbmaterial des 64-Jährigen in den Mittelpunkt. Damals, so das Gericht, drängte der Mann die 90-jährige Seniorin in ihre Wohnung und versuchte, sie zu bestehlen. Anders als im ersten Fall ging der Mann dabei mit äußerster Brutalität vor. Als die Rentnerin verneinte, sie habe kein Geld und anfing, laut um Hilfe zu schreien, schlug der Angeklagte abwechselnd mit der flachen Hand sowie seiner Faust auf die Frau ein und drückte ihr mit „großer Intensität“ ein Sofakissen ins Gesicht, so dass sie „Todesangst“ bekam, sagte der Richter und ergänzte: „Bei der zweiten Tat ist Ihnen die Tatbegehung entgleist.“ Auch bei seinem zweiten Opfer fanden Ermittler DNA-Spuren, dieses Mal auf der Jacke der Frau. Der Angeklagte, der 1992 vom Landgericht München wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war (wir berichteten), versuchte mehrfach, die DNA-Funde zu erklären, doch das Gericht schenkte seinen Einlassungen keinen Glauben. Da das erste Opfer mittlerweile an starker Demenz erkrankt ist und das zweite Opfer ebenfalls nur vage Erinnerungen an die Tat hat, stützte sich das Gericht letztlich auf die Tatortspuren sowie auf Zeugenaussagen und die Auswertung seines Han-dys. Bei einigen – vorrangig für den Angeklagten – entlastenden Aussagen seien von den Befragten „ganz bewusst bestimmte Informationen gestreut worden“. Andere hätten ganz klar belegt, dass die Versionen des 64-Jährigen so nicht stimmen konnten, hieß es im Urteil. Mit einer Gesamtstrafe von sieben Jahren und acht Monaten wegen versuchten schweren Raubes in zwei Fällen (im zweiten Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung) blieb die Kammer unter der Forderung der Anklage, die zehn Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Bilder: Mit großer Brutalität soll der Angeklagte (Mitte) zwei Seniorinnen vor deren Wohnungen überfallen haben. Er muss für knapp acht Jahre ins Gefängnis. Rechts neben ihm: sein Verteidiger, Rechtsanwalt Arif Kaya. Foto: KOLLER Koller, Steffen